Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Gefahrenabwehr
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Das niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist die Ermächtigungsgrundlage der Verwaltungs- und Polizeibehörden für Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr.
Diese Behörden sind befugt, auf der Grundlage des Gesetzes Vorbereitungen und Maßnahmen zu treffen, um künftige oder bereits vorliegende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren zu können. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst zwingend erforderlich, um beispielsweise die Beseitigung einer Ölspur auf Verkehrsflächen, Befreiung von Personen aus verunfallten Fahrzeugen oder von Tieren aus Notlagen, die Beseitigung von Schäden für Menschen und Umwelt durch chemische Stoffe zu gewährleisten.
Bei der Stadt Schneverdingen ist der Fachdienst Bauverwaltung, Bereich Sicherheit und Ordnung, für diese Belange zuständig.Die Mitarbeiter aus diesem Bereich sorgen im Rahmen der Gesetze für einen Interessen-ausgleich, der sich am Gemeinwohl orientiert. Ihre Arbeit unterstützt das Zusammenleben in unserer Bürgerschaft und trägt zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 19.01.2005.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja