Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Grabsteingenehmigungen
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Für die Aufstellung von Grabmalen ist eine Genehmigung zu beantragen. Unterschieden wird nach Hochstehenden Grabmalen und Grabplatten bzw. Grabkissen.
Gemäß § 23 der Friedhofssatzung der Stadt Schneverdingen gelten folgende Höchstmaße:
A: Hochstehende Grabmale (Steine):
1. Kinderreihengräber bis zu 0,20 m²
2. Reihengräber/Einzelgräber bis 0,35 m²
3. Doppelgräber bis 0,70 m²
für jedes weitere Grab zusätzlich 0,15 m², höchstens jedoch 1,50 m²
4. Einzelurnengräber bzw. Urnenreihengräber zusätzlich 0,10 m², höchstens jedoch 0,50 m²
B. Grabplatten und Grabkissen:
1. Kinderreihenräber bis 0,15 m²
2. Reihengräber/Einzelgräber bis 0,20 m²
3. Doppelgräber bis 0,40 m²
4. Einzelurnengräber bzw. Urnen bis 0,20 m², für jedes weitere Urnengrrab zusätzlich 0,05 m²
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 23 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Schneverdingen vom 03.11.1992.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Jedes Grabmal muss genehmigt werden. In dem Antrag soll das Grabmal skizziert und bemaßt werden. Angaben zur Inschrift und zum Material sind ebenfalls aufzuführen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Genehmigung eines hochstehenden Grabmales beträgt 60 EUR.
Die Gebühr für die Genehmigung einer Grabplatte bzw. eines Grabkissens beträgt 20 EUR.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
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Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja