Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Landschaftsplanung, Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten und langfristig zu sichern, wird in übergeordneten Planungen und in der Bauleitplanung im Rahmen der Grünordnung berücksichtigt.
Mit Hilfe der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Vorhaben auf den Naturhaushalt abgewendet werden. Das beinhaltet nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dass „unvermeidbare Beeinträchtigungen vorrangig auszugleichen oder zu kompensieren” sind.
Wenn Sie Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch planen, so kann die sogenannte Eingriffsregelung für Sie von Bedeutung sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach möglichen Kompensationsmaßnahmen und deren Planung.
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja