Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Plakatierung im öffentlichen Straßenraum, Sondernutzung
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Für das Aufstellen, bzw. Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Straßenraum wird eine Sondernutzungserlaubnis nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes benötigt („übermäßige Straßenbenutzung“).
Im Regelfall wird eine Erlaubnis erteilt, wonach maximal 10 Plakate im Kernort Schneverdingen und jeweils ein Plakat in jeder Ortschaft aufgestellt/angebracht werden darf. Mit dem Plakatieren darf maximal zwei Wochen vor der Veranstaltung begonnen werden. Die Schilder dürfen nicht verkehrsgefährdend oder behindernd aufgestellt werden. Näheres hierzu wird in der Erlaubnis geregelt.
Ein Antrag kann formlos schriftlich oder per Mail eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erlaubnis werden im Regelfall entsprechend der vorgenannten Anzahl der Plakate 55,00 EUR Gebühr erhoben. Gemeinnützige und ortsansässige Vereine erhalten eine Gebührenermäßigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte mindestens eine Woche vor Beginn der Plakatierung gestellt werden.
Rechtsgrundlage
§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja