Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Hundehaltung Anmeldung
Fachbereich I - Inneres und Finanzen - Fachdienst Finanzen
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Schneverdingen geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor:
- wenn der Hund älter als 3 Monate ist
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Schneverdingen durchgeführt werden kann.
Einen Kurzüberblick über die Regelungen des Hundegesetzes finden Sie im Feld Formulare als Merkblatt.
Informationen zum Hunderegister
Informationen zum Hundegesetz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an eine der zuständigen Ansprechpersonen.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren fällig. Bitte wenden Sie sich an eine der zuständigen Ansprechpersonen.
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja