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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Hundesteuer Festsetzung

    Fachbereich I - Inneres und Finanzen - Fachdienst Finanzen

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Sofern Sie einen Hund anschaffen oder mit einem Hund zuziehen, müssen sie diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Schneverdingen anmelden.

    Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit Beginn des Kalendermonats, in dem der Hund 4 Monate alt wird. 

    Die Abmeldung von der Hundesteuer bei Wegzug, Abgabe oder Ableben des Hundes nehmen Sie bitte ebenfalls innerhalb von 14 Tagen vor.

    Weitere Informationen, auch zu möglichen Steuerermäßigungen, finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Schneverdingen.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Hundesteuer beträgt:

    • 42,00 EUR für den ersten Hund
    • 72,00 EUR für den zweiten Hund
    • 90,00 EUR für jeden weiteren Hund

    Rechtsgrundlage

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Natalie Brinke
        Abteilung:
        FB I - Steuern und Abgaben
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        208
        Telefon
        05193 93-203
        Fax
        05193 93-290
        Frau Kerstin Bulhöfer
        Abteilung:
        FB I - Steuern und Abgaben
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        208
        Telefon
        05193 93-204
        Fax
        05193 93-290
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja