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Hundesteuer Festsetzung
Fachbereich I - Inneres und Finanzen - Fachdienst Finanzen
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie einen Hund anschaffen oder mit einem Hund zuziehen, müssen sie diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Schneverdingen anmelden.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit Beginn des Kalendermonats, in dem der Hund 4 Monate alt wird.
Die Abmeldung von der Hundesteuer bei Wegzug, Abgabe oder Ableben des Hundes nehmen Sie bitte ebenfalls innerhalb von 14 Tagen vor.
Weitere Informationen, auch zu möglichen Steuerermäßigungen, finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Schneverdingen.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Hundesteuer beträgt:
- 42,00 EUR für den ersten Hund
- 72,00 EUR für den zweiten Hund
- 90,00 EUR für jeden weiteren Hund
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja