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    28.11.2025: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Veersebogen West“
     und Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 93 „Gewerbegebiet Veersebogen West“ mit örtlichen Bauvorschriften
    Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 die öffentliche Auslegung der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Veersebogen West“ und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 93 „Gewerbegebiet Veersebogen West“ mit örtlichen Bauvorschriften jeweils einschließlich Begründung und Umweltbericht beschlossen.

    Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass die oben genannten Planentwürfe jeweils mit Begründung, Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

    08.12.2025 bis einschließlich 07.01.2026

    im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen und ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar sind. Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 107

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags                              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

    montags bis mittwochs                          14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

    donnerstags                                           14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-606 wird gebeten. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.                                                                                                                         
    Ziel der o. g. Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung von Gewerbeflächen im Anschluss an die Gewerbegebiete im Bereich Südring, westlich des Veersebogens zu schaffen.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 93 "Gewerbegebiet Veersebogen West" mit örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus den nachstehenden Lageplanausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformations-system ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:

    59. Änderung FNP - Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

    BP Nr. 93 - Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Im Norden durch eine vorhandene Gewerbefläche am Südring und Veersebogen, im Osten durch den Veersebogen, im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche und im Westen durch den Hemsener Weg.

    Folgende umweltbezogene Informationen, Gutachten und Stellungnahmen sind in Bezug auf beide oben genannten Bauleitplanverfahren verfügbar:

    • H&P Ingenieure, Laatzen (2025): Umweltberichte. Die Umweltberichte enthalten eine Bestandsaufnahme, die Prognose des Umweltzustandes und die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung. Es wird der erforderliche Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffs in Natur- und Landschaft ermittelt. Eine naturschutzfachliche Kompensation ist notwendig und erfolgt außerhalb des Plangebiets auf Flächen der Naturschutzstiftung Heidekreis.
    • Dipl.-Biol. Jan Brockmann (2025): Spezieller artenschutzrechtlicher

    Fachbeitrag Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 93 “Gewerbegebiet Veersebogen West”. Es erfolgte eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse. Am Rand des Plangebietes liegen zwei Brutstätten für streng und besonders geschützte Brutvogelarten, die auf der Roten Liste Niedersachsens inklusive der Vorwarnliste geführt werden. Wegen dem voraussichtlichen Verlust der beiden Brutstätten werden innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes vorgezogene Maßnahmen des Artenschutzes (CEF-Maßnahmen) berücksichtigt. Weiterhin werden im Bebauungsplan Bauzeitenregelungen vorgegeben. Die Nutzung des Gebietes durch Fledermäuse ist gering. Im Bebauungsplan wird eine Birke mit einem potentiellen Höhlenquartier zum Erhalt festgesetzt. Die am nördlichen Rand stehenden Gehölze könnten als Leitstruktur für Fledermäuse dienen und werden im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. Weitere Hinweise auf planungsrelevante Bestände geschützter Arten- bzw. Artengruppen liegen nicht vor.

    • Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll, Isernhagen (2024): Ingenieurgeologisches Gutachten. Um einen hinreichenden Grundwasserflurabstand zu erreichen und die Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden zu ermöglichen, ist für den überwiegenden Teil des Plangebietes eine Aufschüttung des Geländes erforderlich.
    • DEKRA Automobil GmbH, Hamburg (2024): Prognose von Schallimmissionen:

    Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet, so dass im Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Lärmeinwirkungen vorzusehen sind. Zum Schutz der in der Umgebung vorhandenen Wohnbebauung vor Lärmeinwirkungen wird im Bebauungsplan eine Lärmkontingentierung vorgesehen.

    • Abwägungen zu den Eingaben aus den erfolgten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren jeweils mit der Begründung zu den Abwägungsvorschlägen über die Berücksichtigung der eingebrachten Belange bei der Fortsetzung des Planverfahrens.

    Darüber hinaus liegen nach Einschätzung der Stadt folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor:

    • Landkreis Heidekreis, Schreiben vom 10.04.2024 mit Anforderungen zu beiden Planverfahren zu einer Ergänzung der Standortalternativenprüfung in den Begründungen und den Umweltberichten, Anforderungen zu Ergänzungen in den Umweltberichten bezüglich der Angaben zu Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden, Hinweisen zur naturschutzfachlichen Kompensation, Hinweisen auf archäologische Fundstellen im Umfeld des Plangebiets und zur Wahrscheinlichkeit von archäologischen Strukturen im Boden, Anforderungen für archäologische Ausgrabungen vor dem Baubeginn. Ausschließlich für den Bebauungsplan: Hinweise zur Ausgestaltung der Eingrünung des Plangebiets und zu einer geplanten Sukzessionsfläche, Hinweise zur allgemeinen Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Gewerbegebieten und sich hieraus ergebenden Anforderungen an die Planung, Waldabstände im Hinblick auf waldtypische Gefahren,
    • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Scheiben vom 10.04.2024 mit Hinweisen zu beiden Planverfahren zur Betrachtung der umliegenden Wohnnutzungen als Immissionsorte in einem schalltechnischen Gutachten und zum Ausschluss von Wohnnutzungen für Betriebsleiter in dem Bebauungsplan
    • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Schreiben vom 04.03.2024 mit dem Hinweis zu beiden Planverfahren, dass eventuelle Schutzmaßnahmen gegen die vom Landesstraßenverkehr ausgehenden Emissionen nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung erfolgen
    • Landvolk Niedersachsen, Schreiben vom 04.04.2024 mit dem Hinweis auf den Flächenverlust für die Landwirtschaft zu beiden Planverfahren und jeweils der Anforderung, Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet auszuführen
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom 03.04.2024 mit Hinweisen zu beiden Planverfahren, dass Informationen zu den Baugrundverhältnissen auf dem NIBIS-Kartenserver im Internet erhältlich sind und jeweils Hinweisen zu technischen Regelwerken mit Anforderungen an geotechnische Baugrunderkundungen / -untersuchungen und entsprechende Berichte
    • Niedersächsische Landesforsten, Schreiben vom 29.03.2024 mit dem Hinweis zu beiden Planverfahren auf eine nordwestlich angrenzende Waldfläche und deren Berücksichtigung bei der weiteren Planung und zu erforderlichen Abständen mit baulichen Nutzungen
    • Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Wümme, Schreiben vom 19.03.2024 mit einem Hinweis zu beiden Planverfahren zur Oberflächenentwässerung in Form einer Versickerung

    Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen wurden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht vorgelegt.

    Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

    Es wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 26.11.2025

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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