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    12.12.2025: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 "Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg" mit örtlichen Bauvorschriften

    Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

    Den Beschluss gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen Planentwürfe für die vorgenannten Bauleitplanverfahren mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurden, zu denen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planungen stehen die Entwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    15.12.2026 bis einschließlich 15.01.2026

    im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie sind über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstr. 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 107,

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags                              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs                          14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags                                            14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-622 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.                                                        
    Ziel des o.g. Bauleitplanverfahren ist es, dieplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauland in der Ortschaft Wesseloh zu schaffen und zu sichern.

    Im Parallelverfahren erfolgt die Aufstellung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes "Lünzen Wohngebiet östlich Am Betschkamp und Wesseloh Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg mit zwei Teilbereichen".  

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Der Bereich ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten durch den Weller Weg, im Norden durch die vorhandenen angrenzenden Wohngrundstücke, im Osten durch den Beetenweg und im Süden durch eine Fläche für die Landwirtschaft.

    Lageplan BP 4 Wesseloh

     

     

     

     

     

     

     

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 10.12.2025

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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