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    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr am Alten Schulweg“
    Bebauungsplan Schülern Nr. 2 „Feuerwehr am Alten Schulweg“
    mit örtlichen Bauvorschriften
    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
     
    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 23.02.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr am Alten Schulweg“ sowie zum Bebauungsplan Schülern Nr. 2 „Feuerwehr am Alten Schulweg“ mit örtlichen Bauvorschriften jeweils einschließlich Begründung und Umweltbericht beschlossen.
     
    Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass die oben genannten Planentwürfe jeweils mit Begründung, Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
     
    vom 10.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026
     
    im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen und ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar sind. Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen
     
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Zimmer 107
     
    während der Dienststunden von
    montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
     
    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden. 
     
    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-606 wird gebeten. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.
     
    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
     
    Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Schülern zu schaffen und damit die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sowie die öffentliche Sicherheit und den Brandschutz langfristig sicherzustellen.
     
    Die räumlichen Geltungsbereiche der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schülern Nr. 2 "Feuerwehr am Alten Schulweg" mit örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Geltungsbereiche beider Planverfahren sind, schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:
     
    Flächennutzungsplan:
    Im Norden durch Grünflächen und den Verlauf des Kröpelbachs, im Osten durch die Straße „Alter Schulweg“ (außerhalb des Plangebietes), im Süden und Westen durch bestehende Sportanlagen.
     
    Lageplan FNP 61 Geltungsbereich
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
    Bebauungsplan:
    Im Norden durch den Verlauf des Kröpelbachs, im Osten durch die Straße „Alter Schulweg“ als Teil des Plangebietes, im Süden und Westen durch bestehende Sportanlagen.
     
    Lageplan BP 2 Geltungsbereich
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
    Folgende umweltbezogene Informationen, Gutachten und Stellungnahmen sind in Bezug auf beide oben genannten Bauleitplanverfahren verfügbar:
     
    • H&P Ingenieure, Laatzen (2026): Umweltberichte. Die Umweltberichte enthalten eine Bestandsaufnahme, die Prognose des Umweltzustandes und die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung. Es wird der erforderliche Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffs in Natur- und Landschaft ermittelt. Eine naturschutzfachliche Kompensation ist notwendig und erfolgt außerhalb des Plangebiets auf Flächen der Naturschutzstiftung Heidekreis.
       
    • Lewatana - Consulting Biologists (2025), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit einer Potenzialanalyse zu Fledermäusen, Brutvögeln, Reptilien, Amphibien und Aussagen zu weiteren Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Weiterhin stellt der Fachbeitrag Ergebnisse der faunistischen Kartierungen und der floristischen Kartierungen dar. Bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind der Neubau der Feuerwehr und die Nutzung mit naturschutzfachlichen Vorgaben vereinbar.
       
    • Lewatana - Consulting Biologists (2024), Ergebnisbericht der Biotoptypenkartierung; das Untersuchungsgebiet entspricht einem Ortsrand mit Biotoptypen der Agrarlandschaft (Grünland und Weideflächen) sowie Siedlungsbiotoptypen wie der Sportplatz oder der Parkplatz und Gehölzstrukturen am Rand von Wegen oder Gewässern. Es befindet sich kein naturschutzfachlich geschützter Biotoptyp im Plangebiet.
       
    • Ingenieurgruppe PTM, Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH, Geotechnischer Bericht (2024) zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse und zur Oberflächenentwässerung. Aufgrund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort nicht möglich.
       
    • Ingenieurbüro Bergann Anhaus (2025), Lärmtechnische Untersuchung, Bauleitplanverfahren und Bauantragsverfahren Schülern Nr. 2 „Feuerwehr am Alten Schulweg“ und ein ergänzendes Schreiben vom 04.07.2025 bezüglich der lärmtechnischen Auswirkungen der erfolgten Anpassung des ausgewiesenen Baufensters während des Verfahrens. Im Ergebnis unterschreiten die zu erwartenden Geräuschimmissionen die maßgeblichen Richtwerte deutlich.
       
    • Abwägungen zu den Eingaben aus den erfolgten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren jeweils mit der Begründung zu den Abwägungsvorschlägen über die Berücksichtigung der eingebrachten Belange bei der Fortsetzung des Planverfahrens.
    Darüber hinaus liegen nach Einschätzung der Stadt folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor:
     
    • Landkreis Heidekreis, Schreiben vom 30.04.2025 mit Anforderungen zu beiden Planverfahren zu einer Ergänzung der Standortalternativenprüfung in den Begründungen und in den Umweltberichten, zur Auseinandersetzung mit der Nachbarschaft zu einer Kindertagesstätte in Bezug auf mögliche Gefahrensituationen, Anforderungen zur Ergänzung der Umweltberichte mit Informationen zu Schutzgütern wie Artenschutz, Eingriffsregelung, Biotoptypen.
      Ausschließlich zum Bebauungsplan: Hinweise zur Freihaltung eines Gewässerrandstreifens im Bereich des Kröpelbaches, Hinweise zu abweichenden Aussagen zum Erhalt von Einzelgehölzen im Umweltbericht gegenüber den Festsetzungen, Hinweise zur Ergänzung der Eingriffsbilanzierung und dem Erfordernis einer Eingrünung gegenüber der freien Landschaft.
       
    • Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Wümme, Schreiben vom 01.04.2025 mit einem Hinweis zu beiden Planverfahren zur Freihaltung eines Gewässerrandstreifens im Bereich des Kröpelbaches von Nutzungen und Anpflanzungen sowie zur Einbindung des Verbandes im Falle der Planung, Niederschlagswasser in den Kröpelbach einzuleiten.
       
    • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle, Scheiben vom 15.04.2025 mit Hinweisen zu beiden Planverfahren, eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen.
       
    • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Schreiben vom 04.03.2024 mit dem Hinweis zu beiden Planverfahren, dass eventuelle Schutzmaßnahmen gegen die vom Landesstraßenverkehr ausgehenden Emissionen nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung erfolgen.
       
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom 24.04.2025 mit Hinweisen zu beiden Planverfahren, dass Informationen zu den Baugrundverhältnissen auf dem NIBIS-Kartenserver im Internet erhältlich sind und jeweils Hinweise zu technischen Regelwerken mit Anforderungen an geotechnische Baugrunderkundungen/-untersuchungen und entsprechende Berichte hierzu.
       
    • Niedersächsische Landesforsten, Schreiben vom 22.04.2025 mit dem Hinweis zu beiden Planverfahren auf eine unmittelbar östlich der Straße Alter Schulweg liegende Waldfläche und die erforderlichen Abstände zwischen dem Wald und den baulichen Nutzungen.
    Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen wurden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht vorgelegt. 
     
    Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. 
     
    Es wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
     
    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
     
    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
     
    Schneverdingen, 25.02.2026
     
    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
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