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    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr am Alten Schulweg“,
    Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 08.06.2026 für die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr am Alten Schulweg“ mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

    Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Schülern zu schaffen und damit die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sowie die öffentliche Sicherheit und den Brandschutz langfristig sicherzustellen. Die erneute Veröffentlichung ist erforderlich, da der Geltungsbereich gegenüber dem zuvor veröffentlichten Entwurf um die vorhandene Straße Alter Schulweg reduziert wurde. Der zuvor veröffentlichte Entwurf enthielt die Straße „Alter Schulweg“ irrtümlich im Geltungsbereich. Diese Abweichung zwischen Bekanntmachung und veröffentlichtem Entwurf wird mit der erneuten Veröffentlichung korrigiert; die Straße liegt nicht mehr im Geltungsbereich der 61. Änderung des Flächennutzungsplans.

    Der räumliche Geltungsbereich der 61. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Der Geltungsbereich ist schwarz umrandet.

    Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch Grünflächen und den Verlauf des Kröpelbachs, im Osten durch die Straße „Alter Schulweg“ (außerhalb des Plangebiets), im Süden und Westen durch bestehende Sportanlagen.

    Lageplan Geltungsbereich 61. Änderung FNP

     

     

     

     

     

     

     

    Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass der oben genannte Planentwurf mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

    vom 23.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026

    im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden und ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar sind. 

    Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen 

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Zimmer 107

    während der Dienststunden von
    montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden. 

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Gegenstand der erneuten Veröffentlichung ist ausschließlich die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der 61. Änderung des Flächennutzungsplans durch Herausnahme der vorhandenen Straße „Alter Schulweg“ aus dem Geltungsbereich. 

    Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB während der Veröffentlichungsfrist nur zu dieser Änderung und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden.

    Die Dauer der Veröffentlichungsfrist wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf den genannten Zeitraum angemessen verkürzt.

    Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere per E-Mail an stadtplanung@schneverdingen.de, übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen abgegeben wer-den. Für die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift sowie für eine Erläuterung der Unterlagen wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-606 gebeten. 

    Die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen werden als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen erneut bereitgestellt.

    • H&P Ingenieure, Laatzen (2026): Umweltbericht. Der Umweltbericht enthält eine Bestandsaufnahme, die Prognose des Umweltzustandes und die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie eine Auseinandersetzung mit der Kompensation und deren Umsetzung außerhalb des Plangebiets.
       
    • Lewatana - Consulting Biologists (2025), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit einer Potenzialanalyse zu Fledermäusen, Brutvögeln, Reptilien, Amphibien und Aussagen zu weiteren Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Weiterhin stellt der Fachbeitrag Ergebnisse der faunistischen Kartierungen und der floristischen Kartierungen dar. Bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind der Neubau der Feuerwehr und die Nutzung mit naturschutzfachlichen Vorgaben vereinbar.
       
    • Lewatana - Consulting Biologists (2024), Ergebnisbericht der Biotoptypenkartierung; das Untersuchungsgebiet entspricht einem Ortsrand mit Biotoptypen der Agrarlandschaft (Grünland und Weideflächen) sowie Siedlungsbiotoptypen wie der Sportplatz oder der Parkplatz und Gehölzstrukturen am Rand von Wegen oder Gewässern. Es befindet sich kein naturschutzfachlich geschütz-ter Biotoptyp im Plangebiet.
       
    •  Ingenieurgruppe PTM, Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH, Geotechnischer Bericht (2024) zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse und zur Oberflächenentwässerung. Aufgrund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort nicht möglich.
       
    • Ingenieurbüro Bergann Anhaus (2025), Lärmtechnische Untersuchung, Bau-leitplanverfahren und Bauantragsverfahren Schülern Nr. 2 „Feuerwehr am Al-ten Schulweg“ und ein ergänzendes Schreiben vom 04.07.2025 bezüglich der lärmtechnischen Auswirkungen zu einer erfolgten Anpassung der überbaubaren Fläche, die auf der Ebene des parallel erfolgenden Bebauungsplanverfahrens Schülern Nr. 2 „Feuerwehr am Alten Schulweg“ mit örtlichen Bauvorschriften erfolgte. Im Ergebnis unterschreiten die zu erwartenden Geräuschimmissionen die maßgeblichen Richtwerte deutlich.
       
    • Abwägungen zu den Eingaben aus der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB mit der Begründung zu den Abwägungsvorschlägen und Angaben zur Berücksichtigung der eingebrachten Belange bei der Fortsetzung des Planverfahrens.

    Darüber hinaus liegen nach Einschätzung der Stadt folgende wesentliche umwelt-bezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-lange im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vor:

    • Landkreis Heidekreis, Schreiben vom 30.04.2025 mit Anforderungen zu einer Ergänzung der Standortalternativenprüfung in der Begründung und in dem Umweltbericht zur Auseinandersetzung mit der Nachbarschaft zu einer Kindertagesstätte in Bezug auf mögliche Gefahrensituationen, Anforderungen zur Ergänzung des Umweltberichts mit Informationen zu Schutzgütern wie Artenschutz, Eingriffsregelung, Biotoptypen.
       
    • Landkreis Heidekreis, Schreiben vom 10.04.2026 mit Hinweisen zum Immissionsschutz in Bezug auf den Feuerwehrstandort.
       
    • Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Wümme, Schreiben vom 01.04.2025 und vom 17.03.2026 mit Hinweisen zur Freihaltung eines Gewässerrandstreifens im Bereich des Kröpelbachs von Nutzungen und Anpflanzungen sowie zur Einbindung des Verbandes im Falle der Planung, Niederschlagswasser in den Kröpelbach einzuleiten.
       
    • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle, Schreiben vom 15.04.2025 mit Hinweisen, eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen.
       
    • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Schreiben vom 04.03.2024 und vom 08.04.2026 mit dem Hinweis, dass eventuelle Schutzmaßnahmen gegen die vom Landesstraßenverkehr ausgehenden Emissionen nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung erfolgen.
       
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom 24.04.2025 und vom 25.03.2026 mit Hinweisen, dass Informationen zu den Baugrundverhältnissen auf dem NIBIS-Kartenserver im Internet erhältlich sind und Hinweisen zu technischen Regelwerken mit Anforderungen an geotechnische Baugrunderkundungen/-untersuchungen und entsprechende Berichte.
       
    • Niedersächsische Landesforsten, Schreiben vom 22.04.2025 und vom 02.04.2026 mit Hinweisen auf eine unmittelbar östlich der Straße Alter Schul-weg liegende Waldfläche, den erforderlichen Abständen zwischen dem Wald und den baulichen Nutzungen sowie zu den Belangen und Rechten des Waldeigentümers.

    Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen wurden im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB nicht vorgelegt. 

    Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 61. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

    Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 09.06.2026

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

     

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