Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
65. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lünzen Wohngebiet östlich Am Betschkamp und Wesseloh Wohngebiet Weller Weg/ Beetenweg mit zwei Teilbereichen“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 08.06.2026 die Aufstellung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lünzen Wohngebiet östlich Am Betschkamp und Wesseloh Wohngebiet Weller Weg/ Beetenweg mit zwei Teilbereichen“ beschlossen.
Ziel des o. g. Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauland in den Ortschaften Lünzen und Wesseloh zu schaffen und zu sichern.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass der oben genannte Planentwurf mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 24.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026
im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie sind über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.
Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen
im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
Bauamt, Zimmer 107
während der Dienststunden von
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere per E-Mail an stadtplanung@schneverdingen.de, übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen abgegeben werden. Für die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift sowie für eine Erläuterung der Unterlagen wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-622 gebeten.
Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Im Parallelverfahren werden die beiden Bebauungspläne Lünzen Nr. 9 „Wohngebiet östlich Am Betschkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften und Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lünzen Wohngebiet östlich Am Betschkamp und Wesseloh Wohngebiet Weller Weg/ Beetenweg mit zwei Teilbereichen“ ergibt sich aus den nachstehenden Lageplanausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau).
Die Teilbereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:
Teilbereich 1 Lünzen: im Westen durch die Straße Am Betschkamp, im Norden und Osten durch Flächen für die Landwirtschaft, im Süden durch einen angrenzenden Waldbereich.

Teilbereich 2 Wesseloh: im Nordwesten durch den Weller Weg, im Norden durch vorhandene angrenzende Wohngrundstücke im Osten durch den Beetenweg und im Süden durch eine Fläche für die Landwirtschaft.

Die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen werden als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen bereitgestellt:
- NWP Planungsgesellschaft mbH (2026): Umweltbericht.
Der Umweltbericht enthält eine Bestandsaufnahme, die Prognose des Umweltzustandes und die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie eine Auseinandersetzung mit der notwendigen Kompensation innerhalb und außerhalb des Plangebiets, die auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen.
- Lewatana – Consulting Biologists (2025), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Lünzen Nr. 9 „Wohngebiet östlich am Betschkamp" - mit örtlichen Bauvorschriften, mit einer Potenzialanalyse zu Fledermäusen, Brutvögeln und Heuschrecken. Weiterhin stellt der Fachbeitrag Ergebnisse der faunistischen Kartierungen und der floristischen Kartierungen dar.
Bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist die Planung mit naturschutzfachlichen Vorgaben vereinbar.
- Lewatana – Consulting Biologists (2025), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg" mit örtlichen Bauvorschriften, mit einer Potenzialanalyse zu Fledermäusen, Brutvögeln und Heuschrecken. Weiterhin stellt der Fachbeitrag Ergebnisse der faunistischen Kartierungen und der floristischen Kartierungen dar.
Bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist die Planung mit naturschutzfachlichen Vorgaben vereinbar.
- Lewatana – Consulting Biologists (2026) Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg" mit örtlichen Bauvorschriften, mit einer ergänzenden Untersuchung zu Schleiereulen, weiteren Vogelarten und Fledermäusen. Artenschutzrechtliche Konflikte werden nicht festgestellt.
- Ingenieurgruppe PTM, Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Michael Beuße mbH, Geotechnischer Bericht (2024) zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse und zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet Bebauungsplan Lünzen Nr. 9 „Wohngebiet östlich am Betschkamp" mit örtlichen Bauvorschriften. Eine ausreichende Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers ist gegeben.
- Ingenieurgruppe PTM, Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Michael Beuße mbH, Geotechnischer Bericht (2024) zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse und zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Weller Weg/Beetenweg" mit örtlichen Bauvorschriften. Mit dem hoch anstehendem Grundwasser und der schlechten Versickerungsfähigkeit ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung weiter umzugehen.
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen (2024): Geruchsimmissionsgutachten zum Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Weller Weg/Beetenweg" mit örtlichen Bauvorschriften mit Untersuchungen zu Geruchsimmissionen durch die Landwirtschaft. Prognostizierte Immissionswerte sind verträglich.
- Abwägungen zu den Eingaben aus der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Planverfahren jeweils mit der Begründung zu den Abwägungsvorschlägen über die Berücksichtigung der eingebrachten Belange bei der Fortsetzung des Planverfahrens.
Darüber hinaus liegen nach Einschätzung der Stadt folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor:
- Landkreis Heidekreis, Schreiben vom 13.01.2026 mit Anregungen zur Ergänzung der Begründung und des Umweltberichtes mit Angaben zur Standortentscheidung, der Prüfung alternativer Flächen, Aussagen zu den Einrichtungen der Daseinsführsorge, Auseinandersetzung mit den nördlich des Plangebietes in Lünzen gelegenen Windkraftstandorten sowie Angaben zu möglichen Bodendenkmalen.
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen, mit Schreiben vom 15.12.2025, mit Hinweis zu ungünstigen agrarstrukturellen Auswirkungen im Teilbereich in Lünzen durch den Verlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Schreiben vom 12.01.2026 mit dem Hinweis zum Teilbereich Lünzen, dass eventuelle Schutzmaßnahmen gegen die vom Landesstraßenverkehr ausgehenden Emissionen nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung erfolgen.
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom 15.01.2026 im Wesentlichen mit den Hinweisen, dass im Teilbereich 1 Lünzen sich das Plangebiet im Nordosten mit einem Rohstoffsicherungsgebiet 2. Ordnung von regionaler Bedeutung überschneidet, dass Informationen zu den Baugrundverhältnissen auf dem NIBIS-Kartenserver im Internet erhältlich sind und jeweils Hinweisen zu technischen Regelwerken mit Anforderungen an geotechnische Baugrunderkundungen/-untersuchungen und entsprechende Berichte und Hinweisen zu möglichen Salzabbaugerechtigkeiten und Erdölverträgen.
- Naturschutzbund Deutschland, NABU Heidekreis e.V. mit Schreiben vom 13.01.2026 mit Bezugnahme auf die Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren Lünzen Nr. 9“ Wohngebiet östlich Am Betschkamp“ und Wesseloh „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg und Hinweisen auf fledermausfreundliche Beleuchtung.
Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen wurden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht vorgelegt.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
Schneverdingen, 14.07.2026
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
in Vertretung
gez. Mark Söhnholz (L.S.)
Erster Stadtrat