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    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften

    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 13.07.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Umweltbericht beschlossen.

    Ziel des o. g. Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauland in der Ortschaft Wesseloh zu schaffen und zu sichern.

    Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass die oben genannten Planentwürfe jeweils mit Begründung, Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit 

    vom 24.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026

    im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie sind über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar. 

    Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Zimmer 107,

    während der Dienststunden von
    montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden. 

    Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere per E-Mail an stadtplanung@schneverdingen.de, übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen abgegeben werden. Für die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift sowie für eine Erläuterung der Unterlagen wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-622 gebeten. 

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.                                                                         
    Im Parallelverfahren erfolgt die Aufstellung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lünzen Wohngebiet östlich Am Betschkamp und Wesseloh Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg mit zwei Teilbereichen“.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau).
     
    Der Bereich ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten durch den Weller Weg, im Norden durch die vorhandenen angrenzenden Wohngrundstücke, im Osten durch den Beetenweg und im Süden durch eine Fläche für die Landwirtschaft.

    Geltungsbereich BP Wesseloh Nr. 4

     

     

     

     

     

     

     

     

    Die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen werden als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen bereitgestellt:

    • NWP Planungsgesellschaft mbH (2026): Umweltbericht. Der Umweltbericht enthält eine Bestandsaufnahme, die Prognose des Umweltzustandes und die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung, sowie die Ermittlung des erforderlichen Kompensationsbedarfs aufgrund des Eingriffs in Natur. Eine naturschutzfachliche Kompensation ist notwendig und erfolgt im Plangebiet selber und außerhalb des Plangebietes auf Flächen der Naturschutzstiftung Heidekreis.
       
    • Lewatana – Consulting Biologists (2025), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg/Beetenweg" mit örtlichen Bauvorschriften, mit einer Potenzialanalyse zu Fledermäusen, Brutvögeln und Heuschrecken. Weiterhin stellt der Fachbeitrag Ergebnisse der faunistischen Kartierungen und der floristischen Kartierungen dar. Bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist die Planung mit naturschutzfachlichen Vorgaben vereinbar.
       
    • Lewatana – Consulting Biologists (2026) Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Wohngebiet Weller Weg Beetenweg"  mit örtlichen Bauvorschriften, mit einer ergänzenden Untersuchung zu Schleiereulen, weiteren Vogelarten und Fledermäusen. Artenschutzrechtliche Konflikte werden nicht festgestellt.
       
    • Ingenieurgruppe PTM, Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Michael Beuße mbH, Geotechnischer Bericht (2024) zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse und zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Weller Weg/Beetenweg" mit örtlichen Bauvorschriften. Mit dem hoch anstehendem Grundwasser und der schlechten Versickerungsfähigkeit ist  im Bebauungsplan umzugehen.
       
    • Landwirtschaftskammer Niedersachsen (2024): Geruchsimmissionsgutachten zum Bebauungsplan Wesseloh Nr. 4 „Weller Weg/ Beetenweg" mit örtlichen Bauvorschriften mit Untersuchungen zu Geruchsimmissionen durch die Landwirtschaft. Prognostizierte Immissionswerte sind verträglich.
       
    • Abwägung zu den Eingaben aus der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Planverfahren mit der Begründung zu den Abwägungsvorschlägen über die Berücksichtigung der eingebrachten Belange bei der Fortsetzung des Planverfahrens.

    Darüber hinaus liegen nach Einschätzung der Stadt folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor:

    • Landkreis Heidekreis, Schreiben vom 13.01.2026 mit Anregungen und Hinweisen zur Ergänzung der Begründung und des Umweltberichtes mit Angaben zur Standortentscheidung, der Prüfung alternativer Flächen, Aussagen zu den Einrichtungen der Daseinsführsorge, Angaben zu zugrundeliegenden Tierzahlen, Angaben zur Niederschlagsentwässerung, sowie Angaben zu möglichen Bodendenkmalen.
       
    • Abfallwirtschaft Heidekreis, Schreiben vom 15.01.2026 mit Anregungen und Hinweisen zur Organisation der Abholung des Hausmülls.
       
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom 05.01.2026 mit den Hinweisen, dass Informationen zu den Baugrundverhältnissen auf dem NIBIS-Kartenserver im Internet erhältlich sind und jeweils Hinweisen zu technischen Regelwerken mit Anforderungen an geotechnische Baugrunderkundungen/-untersuchungen und entsprechende Berichte und Hinweisen zu möglichen Salzabbaugerechtigkeiten und Erdölverträgen.
       
    • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 16.12.2025 mit Hinweis auf einen Hubschrauber- und Kampfjettiefflugkorridor.
       
    • Naturschutzbund Deutschland, NABU Heidekreis e.V., Schreiben vom 09.01.2026 mit dem Hinweis auf fledermausfreundliche Beleuchtung.

    Es wurde eine umweltbezogene Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgelegt, die sich mit der Bedeutung der Planfläche für nahrungssuchende Vögel und eine mögliche Betroffenheit von Schleiereulen und Fledermäusen auseinandersetzt

    Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. 

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 14.07.2026

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    in Vertretung
    gez. Mark Söhnholz (L.S.)
    Erster Stadtrat

     

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