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    23.11.2021: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 den Feststellungsbeschluss für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gefasst. Mit Verfügung vom 11.10.2021 (Az.: 61.21.019.035) hat der Landkreis Heidekreis die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ der Stadt Schneverdingen genehmigt. Die Genehmigungsverfügung wurde gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt.

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ in seiner Sitzung am 07.06.2021 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.

    Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes  „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ der Stadt Schneverdingen mit dieser Bekanntmachung wirksam.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Jeder kann die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 109, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 sind jeweils eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.

    Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 und 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Schneverdingen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

    Der räumliche Geltungsbereich der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Der Bereich ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Westen durch die Stockholmer Straße, im Süden durch das Areal des Sportzentrums, im Osten durch das Jugendlager und im Norden durch eine Waldfläche zwischen Stockholmer Straße und Osterheide (ehemalige Kiesabbaufläche).

    FNP 56 Lageplan - Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Der Bereich ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Westen durch das Bahngelände Stockholmer Straße, im Süden durch das Areal des Sportzentrums, im Osten durch das Jugendlager und im Norden durch eine Waldfläche zwischen Stockholmer Straße und Osterheide (ehemalige Kiesabbaufläche).

    BP 88 Lageplan - Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

    Gemäß der §§ 6a und 10a BauGB sind die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Veröffentlichungen gemäß §§ 6a und 10a BauGB - eingestellt.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 22.11.2021

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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