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    03.05.2023: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    55. Änderung des Flächennutzungsplanes (Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße)
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 87 “Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße“
    Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes (Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße) und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 87 „Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße“ einschließlich jeweiliger Begründung und Umweltbericht beschlossen.

    Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass die oben genannten Planentwürfe mit jeweiliger Begründung, Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

    16.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Zimmer 109,

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert werden.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-614 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.                                                         
    Ziel der o. g. Bauleitpläne ist es, den bestehenden Einzelhandelsstandort in seiner Bedeutung für die Nahversorgung, aber auch als Standort für den Fachmarkt Fahrradgeschäft, als Ergänzung des zentralrelevanten Warensortiments, zu sichern. Darüber hinaus werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die Verkaufsflächen des Lebensmittelverbrauchermarktes zu erweitern.

    Folgende, umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen sind in Bezug auf die oben genannten Bauleitplanungen verfügbar:

    • Instara, Bremen (2023): Umweltbericht. Dieser umfasst eine Bestandsaufnahme und untersucht die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Mensch, Fläche, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und -objekte sowie die Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern. Im Ergebnis wurde der notwendig werdende Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffs ermittelt. Infolge der Planung entsteht ein „theoretischer Kompensationsflächenbedarf“ von insgesamt 9,2 m², welcher jedoch durch die Verringerung der möglichen Versiegelung von 100 % auf 90 % gedeckt wird. Es sind weder interne noch externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
       
    • Lärmkontor GmbH, Hamburg (2022): Schalltechnische Untersuchung zum Lidl-Markt und einem Fahrradhändler in Schneverdingen. Aus der Untersuchung geht hervor, dass tagsüber und nachts die Immissionsgrenzwerte teilweise überschritten werden. Entsprechend müssen Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden, die jedoch nicht auf Ebene der Bauleitplanung, sondern im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich konnte mit der Schalltechnischen Untersuchung die Verträglichkeit der geplanten Vorhaben mit den umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen, unter Festlegung bestimmter Maßnahmen, nachgewiesen werden.

    Darüber hinaus liegen, nach Einschätzung der Stadt, folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor:

    • Landkreis Heidekreis mit Hinweisen zur Ausgestaltung des Umweltberichtes für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes, mit Hinweisen zu artenschutzrechtlichen Belangen, sowie zur Dachbegrünung bzw. Photovoltaik.
       
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit Hinweisen auf den NIBIS-Kartenserver zu den Baugrundverhältnissen und möglichen alten bergbaulichen Rechten.

    Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor.

    Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, jedoch hätten geltend gemacht werden können.

    Weiterhin wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 87 „Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße“, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplan-ausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: Im Osten durch die Neue Straße, im Süden durch die Harburger Straße, im Westen durch die Bebauung Harburger Straße 9 und Bargmannstraße 18 und im Norden durch die Bargmannstraße.

    FNP 55  -Lageplan Geltungsbereich

    BP 87 - Lageplan Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Die Planunterlagen, die Begründungen und Anlagen der Begründungen sowie die genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 03.05.2023

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    In Vertretung   
    gez. Mark Söhnholz (L.S.)

    Kontakt