Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ehrhorn Poststraße und Insel Marie-Kupfer-Weg) mit 2 Teiländerungsbereichen
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ehrhorn Poststraße und Insel Marie-Kupfer-Weg) mit 2 Teiländerungsbereichen einschließlich Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass der oben genannte Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
22.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024
im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen und ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar sind. Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen
im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 107
während der Dienststunden von
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden.
Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-614 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.
Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Ziel des o. g. Bauleitplanes ist es, im Teiländerungsbereich 1 in Ehrhorn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses zu schaffen. Darüber hinaus soll für das bestehende Feuerwehrhaus eine Nachnutzung ermöglicht und die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen werden. Im südlichen Anschluss an den geplanten Feuerwehrneubau soll die Ackerfläche straßenbegleitend als Wohnbauland entwickelt werden, um der Nachfrage nach Wohnbauland nachzukommen und eine dörfliche Entwicklung zu ermöglichen.
Im Teiländerungsbereich 2 in Insel sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gewerbefläche geschaffen werden.
Die räumlichen Geltungsbereiche der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplanausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:
Teiländerungsbereich 1: Im Osten durch die freie Feldmark in Richtung Bundesstraße B 3, im Süden und Westen durch die Poststraße, im Norden durch den Schulweg und das Gelände des Schießstandes.
Teiländerungsbereich 2: Im Osten und Süden durch die freie Feldmark, im Westen durch das Schützenhaus in Richtung Hauptstraße und im Norden durch den Marie-Kupfer-Weg.
Folgende, umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen sind in Bezug auf die oben genannten Bauleitplanungen verfügbar:
- H&P Ingenieure, Laatzen (2023): Umweltbericht. Neben einer Bestandsaufnahme, der Prognose des Umweltzustandes und einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurde der notwendig werdende Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffs in Natur- und Landschaft in beiden Teilbereichen ermittelt. Eine naturschutzfachliche Kompensation ist notwendig und erfolgt jeweils auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
- Abia, Neustadt (2023): Untersuchung der Brutvögel im Rahmen des B-Planes Ehrhorn Nr. 3 „Poststraße“ in Ehrhorn (Stadt Schneverdingen) im Jahr 2023. Sowie:
Abia, Neustadt (2023): Untersuchung der Brutvögel im Rahmen der Planung einer Gewerbefläche in Insel (Stadt Schneverdingen) im Jahr 2023. Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG für die Artengruppe Vögel. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Fachbeiträge wurden im Umweltbericht aufgezeigt. Im Plangebiet des Teilbereiches 1 (Ehrhorn) wurden fünf Brutvogelarten nachgewiesen. Alle Reviere liegen am Rand des Gebietes im Bereich der Bäume und Gebüsche entlang der Poststraße sowie im Norden im Bereich des bestehenden Feuerwehrhauses. Im Plangebiet des Teilbereiches 2 (Insel) wurden acht Brutvogelarten nachgewiesen, die jedoch alle außerhalb des beplanten Gebietes brüteten. Durch die Planungen ist nicht mit dem Verlust von Fortpflanzungsstätten zu rechnen, sodass vorgezogene Maßnahmen des Artenschutzes (CEF-Maßnahmen) nicht erforderlich sind.
- BFB Büro für Bodenprüfung GmbH, Lüneburg (2023): Baugrunduntersuchung für eine Feuerwehr + Wohnbauflächen in Schneverdingen/Ehrhorn.
Sowie:
BFB Büro für Bodenprüfung GmbH, Lüneburg (2023): Baugrunduntersuchung für die Entwicklung einer Gewerbefläche in Schneverdingen/Insel.
Die Baugrunduntersuchung für beide Teilbereiche kommt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten Böden für eine Regenwasserversickerung geeignet sind und eine dezentrale Versickerung des Regenwassers z. B. über Mulden oder Rigolen auf den untersuchten Flächen grundsätzlich möglich ist.
- TÜV Nord GmbH & Co.KG, Hannover (2023): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Ehrhorn Nr. 3 „Poststraße“ der Stadt Schneverdingen.
Sowie:
TÜV Nord GmbH & Co.KG, Hannover (2023): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Insel“ der Stadt Schneverdingen.
Aus der Untersuchung zum Teilbereich 1 in Ehrhorn geht hervor, dass das Plangebiet durch Verkehrslärm vorbelastet ist und passive Schallschutzmaßnahmen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorzusehen sind. Die umgebenden Nutzungen in Form des Schießstandes, des Dorfgemeinschaftshauses und der benachbarten Zimmerei sind mit der Planung verträglich. Die Untersuchung zum Teilbereich 2 in Insel zeigt auf, dass mit der Vorgabe von Emissionskontingenten im Rahmen des Bebauungsplanes die Verträglichkeit mit den umliegenden Nutzungen gegeben ist.
- Abwägung zu den Eingaben aus der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit der Begründung zu den Abwägungsvorschlägen über die Berücksichtigung der eingebrachten Belange bei der Fortsetzung des Planverfahrens
Darüber hinaus liegen, nach Einschätzung der Stadt, folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor:
- Landkreis Heidekreis mit Forderungen zur Eingrünung des Plangebietes, zum Erhalt des straßenbegleitenden Baumbestandes an der Poststraße, zu einer Ergänzung der Standortalternativenprüfung und Bedenken gegenüber der Ausweisung eines Mischgebiets.
- Niedersächsische Landesforsten mit dem Hinweis auf angrenzende Waldbestände zum Plangebiet im Teiländerungsbereich 2 (Insel) und ggf. erforderlichen Abständen zum Wald.
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit dem Hinweis auf die Belange des landwirtschaftlichen Flächenbewirtschafters.
- Landvolk Niedersachsen mit der Bitte um einen schonenden Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen für erforderliche Ersatzmaßnahmen.
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit Hinweisen auf den NIBIS-Kartenserver zu den Baugrundverhältnissen und möglichen alten bergbaulichen Rechten,
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit dem Hinweis, dass eventuelle Schutzmaßnahmen gegen die vom Landes- und Bundesstraßenverkehr ausgehenden Emissionen nicht zu Lasten er Straßenbauverwaltung erfolgen.
Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, jedoch hätten geltend gemacht werden können.
Es wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
Schneverdingen, 13.12.2023
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)