Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Veersebogen West“
Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 93 „Gewerbegebiet Veersebogen West“ mit örtlichen Bauvorschriften
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 die Aufstellung der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Veersebogen West" und die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 93 "Gewerbegebiet Veersebogen West" beschlossen.
Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen Planentwürfe für die vorgenannten Bauleitplanverfahren mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurden, zu denen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planungen stehen die Entwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
11.03.2024 bis einschließlich 11.04.2024
im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie sind über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.
Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 107, während der Dienststunden von
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden.
Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-606 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.
Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Ziel der o. g. Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung von Gewerbeflächen im Anschluss an die Gewerbegebiete im Bereich Südring, westlich des Veersebogens zu schaffen.
Die räumlichen Geltungsbereiche der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 93 "Gewerbegebiet Veersebogen West" mit örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus den nachstehenden Lageplanausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:
Im Norden durch eine vorhandene Gewerbefläche am Südring und Veersebogen, im Osten durch den Veersebogen, im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche und im Westen durch den Hemsener Weg.
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
Schneverdingen, 28.02.2024
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)