Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ehrhorn Poststraße und Insel Marie-Kupfer-Weg)
Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den Feststellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ehrhorn Poststraße und Insel Marie-Kupfer-Weg) einschließlich Begründung und Umweltbericht gefasst. Mit Verfügung vom 30.05.2024 (Az.: 61.21.019.045) hat der Landkreis Heidekreis die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ehrhorn Poststraße und Insel Marie-Kupfer-Weg) der Stadt Schneverdingen genehmigt. Die Genehmigungsverfügung wurde gemäß
§ 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt.
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ehrhorn Poststraße und Insel Marie-Kupfer-Weg) der Stadt Schneverdingen mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht kann ab sofort im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 107, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den beiden Planverfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Die räumlichen Geltungsbereiche der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die zwei Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:
Teiländerungsbereich 1: Im Osten durch die freie Feldmark in Richtung Bundesstraße B 3, im Süden und Westen durch die Poststraße, im Norden durch den Schulweg und das Gelände des Schießstandes.
Teiländerungsbereich 2: Im Osten und Süden durch die freie Feldmark, im Westen durch das Schützenhaus in Richtung Hauptstraße und im Norden durch den Marie-Kupfer-Weg.
Gemäß § 6a BauGB ist die 58. Änderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Veröffentlichungen gemäß §§ 6a und 10a BauGB - eingestellt. Die Unterlagen sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
Schneverdingen, 15.07.2024
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Mark Söhnholz