Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 91 „Klaashof“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Rat der Stadt Schneverdingen hat den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 91 „Klaashof“ mit örtlichen Bauvorschriften in seiner Sitzung am 07.03.2024 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 91 „Klaashof“ mit örtlichen Bauvorschriften mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 und 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Schneverdingen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 91 „Klaashof“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Der Bereich ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: Im Osten durch eine straßenbegleitende Bebauung entlang der Hansahlener Dorfstraße, im Süden durch eine straßenbegleitende Bebauung entlang der Straße Am Dorfteich, im Westen durch eine straßenbegleitende Bebauung entlang der Feldstraße und im Norden durch eine Bebauung zwischen der Feldstraße und der Hansahlener Dorfstraße.
Gemäß § 10a BauGB ist der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 91 „Klaashof“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Veröffentlichungen gemäß §§ 6a und 10a BauGB - eingestellt. Die Unterlagen sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de einsehbar.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
Schneverdingen, 21.10.2024
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)