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    20.11.2024: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanungen der Stadt Schneverdingen
    60. Änderung des Flächennutzungsplanes (Heber Schneverdinger Straße und Scharrler Straße)
    Bebauungsplan Heber Nr. 8 „Schneverdinger Straße und Scharrler Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften

    - Bekanntgabe der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 die Aufstellung der 60. Änderung des Flächennutzungsplans  (Heber Schneverdinger Straße und Scharrler Straße) und des Bebauungsplans Heber Nr. 8 „Schneverdinger Straße und Scharrler Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

    Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen Planvorentwürfe für die vorgenannten Bauleitplanverfahren mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurden, zu denen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planungen stehen die Entwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    22.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024

    im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie sind über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 107, während der Dienststunden von

    montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-606 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Ziel der o. g. Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauland in der Ortschaft Heber zu schaffen und zu sichern.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Heber Nr. 8 „Schneverdinger Straße und Scharrler Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus den nachstehenden Lageplanausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau).

    In beiden Plänen liegen jeweils zwei räumlich voneinander getrennte Teiländerungsbereiche vor. Die Geltungsbereiche mit den beiden Teilflächen sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:

    Teilfläche 1: Im Nordwesten durch die Scharrler Straße, im Nordosten und Südosten durch Flächen für die Landwirtschaft, im Süden durch ein Wohngrundstück und im Westen durch die Hamburger Straße.

    Teilfläche 2: Im Süden durch die Schneverdinger Straße, im Norden und Westen durch Wohngrundstücke an der Schneverdinger Straße (Straßenstich) und im Osten durch das Landschaftsschutzgebiet Oberes Böhmetal.
     

    60. Änderung FNP - Lageplan Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

    Heber BP 8 - Lageplan Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

     

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 19.11.2024

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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