Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Hasweder Weg“ und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Großenwede Nr. 4 „Solarpark Hasweder Weg“
- Bekanntgabe der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Aufstellung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Hasweder Weg“ und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Großenwede Nr. 4 „Solarpark Hasweder Weg“ beschlossen.
Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt.
Ziel der o. g. Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Solarparks für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu schaffen.
Die Plangebiete liegen in der Ortschaft Großenwede, südlich des Hasweder Weges, nördlich der Straße Zum Salzberg und östlich der Straße Zum Hungerkamp.
Die konkreten räumlichen Geltungsbereiche der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Hasweder Weg“ und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Großenwede Nr. 4 „Solarpark Hasweder Weg“ ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Fläche ist teilweise von Wald umgeben. Die Geltungsbereiche für beide Planverfahren sind identisch und in der Karte mit einer gestrichelten Linie schwarz umrandet.

Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
Schneverdingen, 27.03.2025
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)