Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Energiepark am Salzberg“ und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Großenwede Nr. 5 „Energiepark am Salzberg“
- Bekanntgabe der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Aufstellung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Energiepark am Salzberg“ und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Großenwede Nr. 5 „Energiepark am Salzberg“ beschlossen.
Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt.
Ziel der o. g. Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Energieparks für Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie Windkraftanlagen zu schaffen.
Die Plangebiete erstrecken sich jeweils auf zwei Geltungsbereiche. Beide Geltungsbereiche liegen in der Ortschaft Großenwede, südlich der Straße „Zum Salzberg“ und nördlich der Straße „Finteler Straße – K30“. Der östliche Teilbereich ist von Wald umgeben.
Die konkreten räumlichen Geltungsbereiche der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Energiepark am Salzberg“ und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Großenwede Nr. 5 „Energiepark am Salzberg“ ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Geltungsbereiche für beide Planverfahren sind identisch und in der Karte mit einer gestrichelten Linie schwarz umrandet.

Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.
Schneverdingen, 26.03.2025
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)