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    31.03.2025: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr am Alten Schulweg“

    Bebauungsplan Schülern Nr. 2 „Feuerwehr am Alten Schulweg“ mit örtlichen Bauvorschriften
    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Aufstellung der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr am Alten Schulweg" und die Aufstellung des Bebauungsplanes Schülern Nr. 2 "Feuerwehr am Alten Schulweg" beschlossen.

    Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen Planentwürfe für die vorgenannten Bauleitplanverfahren mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurden, zu denen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planungen stehen die Entwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    07.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025

    im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie sind über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Zusätzlich liegen die zuvor genannten Unterlagen

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 107

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags                              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs                          14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags                                           14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können auf Wunsch erläutert werden.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-606 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.           

    Ziel der o. g. Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in der Ortschaft Schülern zu schaffen.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schülern Nr. 2 "Feuerwehr am Alten Schulweg" mit örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus den nachstehenden Lageplanausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:

    GB FNP Nr. 61

     

     

     

     

    GB BP Nr. 2 Schülern

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Im Norden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, im Osten durch die Straße „Alter Schulweg“ sowie im südwestlichen Bereich durch den vorhandenen Sportplatz.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 25.03.2025

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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