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    28.01.2016: Wahlbekanntmachung Nr. 2

    Wahlbekanntmachung Nr. 2

    Für die Wahl zum Rat der Stadt Schneverdingen am 11.09.2016 ist ein Wahlausschuss zu bilden.

    Aufgrund des § 10 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) und des § 8 Abs. 2 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) bitte ich die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen, mir bis zum 26.02.2016 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder für den Wahlausschuss vorzuschlagen.

    Gem. § 10 Abs. 3 NKWO bitte ich, mir ebenfalls bis zum o. g. Termin Wahlberechtigte als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen.

    Auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 2 NKWG weise ich hin. Danach können Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben. Die Berufung zu einem Wahlehrenamt kann nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 NKWG abgelehnt werden. 

    Schneverdingen, 25. Januar 2016

    Stadt Schneverdingen
    Die Stadtwahlleiterin
    gez. Meike Moog-Steffens

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