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    27.04.2016: Wahlbekanntmachung Nr. 4

    Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 11.09.2016 in Schneverdingen

    Am 11.09.2016 sind von 8:00 bis 18:00 Uhr in der Stadt Schneverdingen die Ratsfrauen und Ratsherren (Gemeindewahl) zu wählen.
    Aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetztes (NKWG) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und gebe folgendes bekannt:

    Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren
    Bei der Wahl des Rates der Stadt Schneverdingen werden gemäß § 46 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 32 Ratsfrauen und Ratsherren gewählt.

    Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
    Das Wahlgebiet der Stadt Schneverdingen bildet gem. § 7 Absatz 2 NKWG einen Wahlbereich.

    Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf den Wahlvorschlägen
    Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerberinnen und Bewerber enthalten, im Höchstfall jedoch 37.

    Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein.

    Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf gemäß § 21 Absatz 5 NKWG nur den Namen dieser Bewerberin oder dieses Bewerbers enthalten.

    Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge
    Jeder Wahlvorschlag zur Wahl des Rates muss gemäß § 21 Absatz 9 NKWG von min-destens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs auf amtlichen Formblättern gemäß § 32 Absatz 2 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Hiervon ausgenommen sind gem. § 21 Absatz 10 NKWG die folgenden Parteien und Wählergruppen:
    a) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
    b) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
    d) Freie Demokratische Partei (FDP)
    e) Die LINKE.Niedersachsen (Die LINKE.)
    f) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
    g) Schneverdinger Wählergemeinschaft (SWG)

    Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Stadt Schneverdingen nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung eingehen, ungültig.

    Inhalt und Form der Wahlvorschläge
    Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen. Sie sollen nach dem Muster der Anlage 5 zur NKWO eingereicht werden.

    Einreichung der Wahlvorschläge
    Die Wahlvorschläge mit allen erforderlichen Unterlagen sind gem. § 21 Absatz 2 NKWG spätestens bis Montag, 25.07.2016, 18:00 Uhr, bei der Stadtwahlleiterin der Stadt Schneverdingen, Rathaus, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, einzureichen. Es wird um möglichst frühzeitige Einreichung gebeten.

    Wahlanzeige
    Die unter § 22 Absatz 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist spätestens bis zum 13.06.2016 bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

    Schneverdingen, 25.04.2016


    Stadt Schneverdingen
    Die Stadtwahlleiterin
    gez. Meike Moog-Steffens

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