Rathaus Rathaus

    16.01.2019: Bürgermeisterwahl 2019 - Wahlbekanntmachung

    Wahlbekanntmachung


    Für die am 26.05.2019 stattfindende Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters gebe ich für die Stadt Schneverdingen gemäß § 45 b Abs. 4 in Verbindung
    mit § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:

    1. Wahltag
    Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in Schneverdingen findet am 26.05.2019 in der Zeit von 08:00 - 18:00 Uhr statt.

    2. Stichwahl
    Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am 16.06.2019, ebenfalls in der Zeit von 08:00 - 18:00 Uhr statt.

    3. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen gemäß § 45 b NKWG und § 45 d NKWG - Erfordernis von Unterstützungsunterschriften
    Nach § 45 b IV, Satz 2 NKWG wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl aufgefordert. Wahlvorschläge können nach § 45 d in Verbindung mit § 21 NKWG von Parteien, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber) eingereicht werden. Jede wählbare Einzelperson kann sich auch dann vorschlagen oder vorgeschlagen werden, wenn sie nicht wahlberechtigt ist.

    Jeder Wahlvorschlag muss gemäß § 45 d Abs.3 NKWG in Verbindung mit § 32 NKWO von mindestens 160 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.

    Hiervon ausgenommen sind die Amtsinhaberin sowie gem. § 45 d Abs.4, Satz 4 NKWG i.V.m. § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien und Wählergruppen:

    a) Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    b) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
    d) Freie Demokratische Partei (F.D.P.)
    e) Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)
    f) Alternative für Deutschland (AFD)
    g) Schneverdinger Wählergemeinschaft (SWG)
    h) Liberal Konservative Reformer (LKR)
    i) Die Linke

    Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Stadt Schneverdingen nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

    4. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
    Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 45 d NKWG entsprechen.

    5. Einreichung der Wahlvorschläge
    Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis Montag, 08.04.2019, 18:00 Uhr, beim Stadtwahlleiter der Stadt Schneverdingen, Rathaus, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Wahlvorschlagsverbindungen für die Direktwahl sind ausgeschlossen.

    6. Wahlanzeige
    Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist spätestens bis zum 25.02.2019 beim Niedersächsischen Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. § 22 NKWG und § 32 NKWO sind zu beachten.


    Schneverdingen, 16.01.2019


    Plümer
    Stadtwahlleiter der
    Stadt Schneverdingen

     

    Kontakt
    Web-Tipps