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    18.05.2019: Bürgermeisterwahl 2019 - Wahlbekanntmachung

    Wahlbekanntmachung

    1. Am 26. Mai 2019 findet in der Stadt Schneverdingen die Bürgermeisterwahl statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
       
    2. Die Stadt Schneverdingen ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt.
      In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04. bis 04.05.2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
       
    3. Jede wählende Person hat für die Wahl eine Stimme.
       
    4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten den im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschlag und jeweils ein Feld für eine Ja - und eine Nein-Stimme.
       
    5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, ob mit „ja“ oder „nein“ gestimmt wird -  jedoch nicht mehr als eine Stimme auf dem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!
       
    6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen.
       
    7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine/ihre Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.
       
    8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes teilnehmen.
      Die Briefwahl wird in folgender Weise aufgeübt:

      a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.
      b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
      c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
      d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
      e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
      f)  Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden.
       
    9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
       
    10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.

    Schneverdingen, 18.05.2019

    Stadt Schneverdingen
    i.A.
    Peter Plümer

     

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