Rathaus Rathaus

    Bekanntmachungen

    02.03.2024: Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

    Bekanntmachung

    1. Haushaltssatzung der Stadt Schneverdingen
    für das Haushaltsjahr 2024

    Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in der Sitzung am 28.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

    1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
    1.1 der ordentlichen Erträge auf 41.413.600 EUR
    1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 44.169.700 EUR
    1.3 der außerordentlichen Erträge auf 141.000 EUR
    1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR

    2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
    2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 39.719.300 EUR
    2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 40.738.400 EUR
    2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 6.314.000 EUR
    2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 15.501.800 EUR
    2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.187.800 EUR
    2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 455.000 EUR

    festgesetzt.

    Nachrichtlich: Gesamtbetrag
    - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 55.221.100 EUR
    - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 56.695.200 EUR

    § 2

    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 9.187.800 EUR festgesetzt.

    § 3

    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 9.622.000 EUR festgesetzt.

    § 4

    Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.619.800 EUR festgesetzt.

    § 5

    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
    1. Grundsteuer
    1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 465 v. H.
    1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v. H.
    2. Gewerbesteuer 400 v. H.

    § 6

    Die Höhe der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, bei denen die Bürgermeisterin gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Zustimmung allein erteilen darf, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

    Darüber hinaus gelten über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Zusammenhang mit anfallender Umsatzsteuer/Vorsteuer stehen, als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Zustimmung zur Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Ausgaben, unabhängig von deren Höhe, erteilt die Bürgermeisterin.

    Schneverdingen, den 28.11.2023

    Stadt Schneverdingen
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
    Bürgermeisterin


    2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

    Die nach § 119 Abs. 4 und nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Heidekreis am 27.02.2024 unter dem Aktenzeichen 01.715/06 – 2 erteilt worden.

    Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 04.03.2024 bis 12.03.2024 und der Beteiligungsbericht über städtische Unternehmen und Einrichtungen nach § 151 NKomVG liegt unbefristet zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 204, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, öffentlich aus.

    Hinweis zur Einsichtnahme: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Schneverdingen www.schneverdingen.de in der Rubrik Bekanntmachungen verfügbar.

    Es wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen. Bei Bedarf sprechen Sie bitte Frau Meyer unter 05193 93-209 oder sabrina.meyer@schneverdingen.de an.

    Schneverdingen, den 29.02.2024

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    in Vertretung
    gez. Mark Söhnholz
    Erster Stadtrat

    Kontakt