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    Elternbeiträge

    Hinweise zu den Elternbeiträgen der Kindertagesstätten

    Das Land Niedersachsen hat zum August 2018 für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung die Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten beschlossen. Die beitragsfreie Betreuung beginnt ab dem 1. des Monats, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.

    Die Beitragsfreiheit umfasst eine Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden täglich, einschließlich Sonderöffnungszeiten wie Früh-, Mittags- oder Spätdienste. Für darüber hinaus in Anspruch genommene Betreuungszeiten wird in den Kindertagesstätten in Schneverdingen eine monatliche Pauschale von 10,00 Euro je angefangener halber Stunde erhoben. Ein Antrag auf Einstufung in die Beitragsstaffel ist für diese Altersgruppe nicht erforderlich.

    Für Kinder unter 3 Jahren bleibt die Höhe die Elternbeiträge unverändert. Diese werden weiterhin nach Vorlage des Antrages mit den entsprechenden Einkommensnachweisen anhand der sozialen Staffelung festgesetzt.

    Dafür sind verschiedene Faktoren von Bedeutung, z. B. die Zahl der Familien- bzw. Haushaltsmitglieder und die finanzielle Situation der Familie.

    Zur Berechnung des Elternbeitrages werden die Einkommensnachweise aller Familienmitglieder benötigt. Der Vordruck Verdienstbescheinigung ist zum Ausfüllen für Ihren Arbeitgeber bestimmt. Alternativ können auch die Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate eingereicht werden. Wenn Sie selbständig sind, reichen Sie bitte den letzten Einkommensteuerbescheid ein. Der letzte Einkommensteuerbescheid wird auch benötigt, wenn erhöhte Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstelle abgesetzt werden sollen. Zu den abzusetzenden Beträgen vom Einkommen zählen auch die privaten Krankenversicherungsbeiträge, wenn Sie selbständig oder als Beamter tätig sind.

    Zu den Einkünften zählen außerdem das Wohngeld, Elterngeld, Renten, Arbeitslosengeld I und II, Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, Kindergeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge. Sollten Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten, so reichen Sie bitte den aktuellen Leistungsbescheid ein.

    Wenn sie keinen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen möchten, wird der Höchstbeitrag nach der Beitragsstaffel festgesetzt. Es wäre schön, wenn Sie in diesem Fall die beigefügte Vollzahler-Erklärung abgeben könnten.Die Ermäßigungsanträge sollten rechtzeitig vor Beginn des neuen Kindergartenjahres gestellt werden. Eine nachträgliche Ermäßigung der Elternbeiträge ist nicht möglich.
    Sofern sich Ihr Einkommen im Laufe des Kindergartenjahres erheblich verändert (mehr als 10 %), ist eine Neuberechnung des Elternbeitrages unter Vorlage der veränderten Nachweise erforderlich.

    Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, wirtschaftliche Jugendhilfe beim Landkreis Heidekreis zu beantragen. Im Falle der Bewilligung übernimmt der Landkreis die Elternbeiträge vollständig oder teilweise. Anträge zur Übernahme der Beiträge erhalten Sie bei Frau Möhle im Rathaus oder direkt in den Kindertagesstätten.

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