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    Erklärung zur Barrierefreiheit

    (22.04.2024 Stand der Erklärung)

    Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.schneverdingen.de

    Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte:

    • In den Webauftritt eingebundene Video- und Audio-Elemente
      Begründung:
      Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden.
       
    • Dokumente sind aufgrund ihrer Dateiformate zum Teil nicht barrierefrei abrufbar
      Begründung:
      Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
      Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.
       
    • Kartografie innerhalb der Webseite
      Begründung:
      Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 25.03.2024 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.

    Feedback und Kontaktangaben

    Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

    Stadt Schneverdingen
    Rathaus
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen
    E-Mail: rathaus@schneverdingen.de

    Schlichtungsverfahren

    Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

    Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

    • Telefon: 0511 120-4010