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    Neue Wohnbaulandfläche

    Die Stadt GmbH wird im Baugebiet Rotenburger Straße Süd weitere Grundstücke und damit die restlichen Flächen für die Wohnbebauung erschließen. Interessenten können voraussichtlich ab September/Oktober 2015 mit dem Hausbau beginnen!


    Einen Vorschlag für die Einteilung der Baugrundstücke finden Sie in Dokumente & Download. Sichern Sie sich Ihren Bauplatz, indem Sie ihn jetzt bei uns reservieren!

    Die Grundstücke sind noch nicht vermessen; wenn Sie sich bis zum 31.03.2015 melden, werden wir versuchen, Ihre Wünsche nach Größe und Straßenfront zu berücksichtigen. Die Grundstückstiefe ist überwiegend mit 30 m festgelegt. Bei einer Straßenfront von 20 m errechnet sich dann zum Beispiel eine Grundstücksgröße von ca. 600 m². Aufgrund der starken Nachfrage nach Grundstücken wird die Grundstücksgröße pro Baufläche auf maximal 1.500 m² begrenzt. Das Wohngebäude sollte innerhalb von drei Jahren ab Vertrags-unterzeichnung bezugsfertig sein.

    Wir planen:

    • Vermessung der Grundstücke im April 2015;
    • Beginn der Erschließungsarbeiten Anfang Juni 2015
    • Beurkundung der Kaufverträge ab Juni 2015
    • Zahlung Kaufpreis 50 % nach Vertragsabschluss und 50 % bei Baureife
    • Baureife voraussichtlich Mitte September/Anfang Oktober 2015.

    Der Kaufpreis beträgt 80,00 EUR/m². In diesem Kaufpreis sind die Vermessungskosten sowie die Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung aller Erschließungsanlagen (incl. Straßen, Straßenbeleuchtung, Spielplätze, Grünanlagen etc.) und den Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Schneverdingen (Schmutz- und Regenwasserkanal) enthalten.

    Die Hausanschlusskosten (Ver- und Entsorgung von der Grundstücksgrenze bis an das Wohnhaus) tragen die Käufer selbst. Auskunft über die ungefähren Anschlusskosten für Wasser, Gas, Strom geben die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH.

    Familienförderung:
    Für den ersten Erwerb eines Grundstückes ermäßigt sich der Kaufpreis von 80,00 EUR/m² um 2,50 EUR/m² pro Kind unter 18 Jahren. Bedingung für diese Förderung ist, dass die Käufer das Wohnhaus über einen Zeitraum von 5 Jahren selbst bewohnen. Deshalb wird die Kaufpreisdifferenz über diesen Zeitraum als Restgeldhypothek in das Grundbuch der Käufer eingetragen. Grundschulden bis zu einer verhandelbaren Höhe können vorrangig eingetragen werden.

    Förderung energiesparender Maßnahmen:
    Die Förderrichtlinie für energiesparende Maßnahmen wird zurzeit neu festgelegt. Die Käufer erhalten zu gegebener Zeit weitere Informationen.

    Sie haben Fragen zum Bebauungsplan Nr. 73 Rotenburger Straße Süd? Sprechen Sie uns an!

     

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