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    Kurzzeitkennzeichen für Kraftfahrzeuge

    Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ab dem 01.04.2015 die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.

    Die Zuteilung kann sowohl am Wohnsitz der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters als auch am Standort des Fahrzeuges erfolgen.

    Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt zu Probe- und Überführungsfahrten des in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Fahrzeuges.

     

    Erforderliche Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I
       
    • gültige Hauptuntersuchung
       
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
       
    • Personalausweis
       
    • ggf. Vollmacht
       

    Sonderregelungen
    Fahrten ohne Hauptuntersuchung:

    • direkte Hin- und Rückfahrt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk.
       
    • zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk bei festgestellten erheblichen oder geringen Mängeln (nicht bei verkehrsunsicher).
       
    • bei nicht bestandener Hauptuntersuchung die Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks oder angrenzenden Bezirks. Auch direkte Fahrt zur Reparatur und direkt zurück zur Prüfstelle zwecks Nachprüfung.

    Bitte beachten Sie, dass für ALLE Zulassungsvorgänge durch Bevollmächtigte eine Vollmacht vorgelegt werden muss!

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