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    Flurbereinigungsverfahren Otter

    Bekanntmachung

    Schlussfeststellung

    Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Otter, Landkreis Harburg, wird hiermit abgeschlossen.

    Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

    Die Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Otter, Landkreis Harburg, erlischt, da ihre Aufgaben abgeschlossen sind (§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)).

    Rechtsbehelfsbelehrung:
    Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg – Geschäftsstelle Verden-, Eitzer Straße 34, 27283 Verden, erhoben werden (§ 141 Abs. 1 FlurbG i.V.m. §§ 68 – 73 VwGO).

    Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tage der Bekanntmachung.

    Hinweis:
    Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann in der Menüleiste
    „Aktuelles“ dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen“.

    Verden, 15.09.2015
    Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
    Geschäftsstelle Verden
    Im Auftrage
    Reinke

     

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