Wahlbekanntmachung Nr. 2
Für die Wahl zum Rat der Stadt Schneverdingen am 11.09.2016 ist ein Wahlausschuss zu bilden.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) und des § 8 Abs. 2 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) bitte ich die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen, mir bis zum 26.02.2016 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder für den Wahlausschuss vorzuschlagen.
Gem. § 10 Abs. 3 NKWO bitte ich, mir ebenfalls bis zum o. g. Termin Wahlberechtigte als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen.
Auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 2 NKWG weise ich hin. Danach können Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben. Die Berufung zu einem Wahlehrenamt kann nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 NKWG abgelehnt werden.
Schneverdingen, 25. Januar 2016
Stadt Schneverdingen
Die Stadtwahlleiterin
gez. Meike Moog-Steffens