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    11.07.2013: 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorrangflächen für die Windenergienutzung)

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 08.07.2013 die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorrangflächen für die Windenergienutzung) beschlossen.

    Den Beschluss gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen ein Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurde, zu dem die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung wird der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    15. Juli 2013 bis einschließlich 16. August 2013 im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Raum 109

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert.

    Die Bereiche, für die der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden soll, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplan-Ausschnitten und sind schwarz umrandet (Kartengrundlagen: Verkleinerung der Deutschen Grundkarte, ohne Maßstab. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2013 © GLL LGLN)

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