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    18.03.2015: Planfeststellung nach § 38 Nieders. Straßengesetz für den Neubau eines Radweges von Sprengel nach Schülern an der Landesstraße 171; Planfeststellungsbeschluss

    Gemeinsame Bekanntmachung

    Planfeststellung nach § 38 Nieders. Straßengesetz für den Neubau eines Radweges von Sprengel nach Schülern an der Landesstraße 171;
    Planfeststellungsbeschluss

    Der Landkreis Heidekreis hat die Pläne für das oben genannte Bauvorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 13. März 2015 festgestellt.

    Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen für die Dauer von zwei Wochen und zwar

    in der Zeit vom 23. März 2015 bis 7. April 2015

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Raum 104

    während der Dienststunden
    von montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
    von montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
    donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    und

    im Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen, Hauptstraße 1/3, 29643 Neuenkirchen, Raum 8

    während der Dienststunden
    von montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
    von montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
    donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

    Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

    Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen, denen er nicht anders zugestellt wird, als zugestellt.
    Gegen den ausgelegten Beschluss steht den Betroffenen das Rechtsmittel der Klage zu.

    Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne können außerdem beim Landkreis Heidekreis, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Verden, Bürgermeister-Münchmeyer-Straße 10, 27283 Verden (Aller), während der Dienststunden eingesehen werden.

    Hinweis:

    Für die Betroffenen, denen der Planfeststellungsbeschluss besonders zugestellt worden ist, läuft die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen nicht vom Ende der Auslegung, sondern von der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an.


    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg schriftlich (Postfach 29 41, 21319 Lüneburg) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg) oder auf elektronischem Weg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichts erhoben werden.

    Hinweis: Näheres zu den Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der Installation der notwendigen kostenfreien Zugangs- und Übertragungssoftware EGVP finden Sie auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de (Service).

    Die Klage wäre gegen den Landkreis Heidekreis zu richten.


    Schneverdingen, den 16.03.2015            Neuenkirchen, den 16.03.2015
    Stadt Schneverdingen                              Gemeinde Neuenkirchen
    Die Bürgermeisterin                                  Der Bürgermeister
    L. S. gez.                                                   L. S. gez.
    Meike Moog-Steffens                                Carlos Brunkhorst

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