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    21.09.2016: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“
    - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB


    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 12.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.
     
    Es ist beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ einschließlich Begründung beschlossen.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom

    04. Oktober 2016 bis einschließlich 04. November 2016
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
     Bauamt, Zimmer 109

    öffentlich aus.

    Innerhalb der Auslegungsfrist kann während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    der Planentwurf mit Begründung von jedermann eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:

    • Bestandsaufnahme des zu erhaltenden Baumbestandes als Teil der Begründung

    Mit dem Bebauungsplan Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ erfolgt eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 22c „Ortsmitte“ aus dem Jahr 1984. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79 enthält eine Bestandsaufnahme der bereits im Bebauungsplan Nr. 22c als zu erhalten festgesetzten Bäume. Diese dient als Grundlage für eine im Bebauungsplan Nr. 79 fortgeführte Festsetzung des Baumerhalts. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79 ist eine Fotodokumentation des zu erhaltenen Baumbestands als Anlage enthalten.   

    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine bauliche Erweiterung eines bestehenden Getränkemarktes in der Marktstraße 8 geschaffen werden, der einen Anbau eines neuen Getränkelagers sowie einer Leergutannahme beabsichtigt. Zudem ist eine Vergrößerung der Verkaufsflächen von 403 m² auf 535 m² angestrebt.

    Für die Realisierung des Bauvorhabens ist eine Anpassung der Baugrenzen notwendig, die bislang im Bebauungsplan Nr. 22c „Ortsmitte“ festgesetzt werden. Die Festlegung des neuen Verlaufes der Baugrenzen erfolgt im Bebauungsplan Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“, mit dessen Aufstellung eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 22c „Ortsmitte“ erfolgt. Der im Planquartier vorhandene ortsbildprägende Baumbestand wird als zu erhalten festgesetzt.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 79 „Mischgebiet Marktstraße“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die angrenzende südliche Wohnbebauung am Frido-Witte-Weg, im Osten durch die Feldstraße, im Süden durch die Marktstraße und im Westen durch eine öffentliche Grünfläche mit Fußweg.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de/Bekanntmachungen
        
    Schneverdingen, 20.09.2016

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    In Vertretung
    L. S. gez. Mark Söhnholz
       

     

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