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    29.03.2017: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 81 „Am Dorfteich“

    - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 81 „Am Dorfteich“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 81 „Am Dorfteich“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.

    Es ist beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 81 „Am Dorfteich“ einschließlich Begründung beschlossen.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 81 „Am Dorfteich“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom

    6. April 2017 bis einschließlich 8. Mai 2017
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Raum 110

    öffentlich aus.

    Innerhalb der Auslegungsfrist kann während der Dienststunden von

    montags bis freitags           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    montags bis mittwochs      14:00 Uhr bis  6:00 Uhr
    donnerstags                      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    der Planentwurf mit Begründung von jedermann eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die oben genannte Bauleitplanung verfügbar:

    • Baugrundgutachten und Nachweis der Oberflächenentwässerung

    Das Büro für Bodenprüfung GmbH hat eine Baugrunduntersuchung auf den Flurstücken 85/38 und 85/37, Flur 1, Gemarkung Schneverdingen durchgeführt. Auf Grundlage der Bodenuntersuchung und des städtebaulichen Entwurfes der Eigentümer wurde von der Ingenieursgesellschaft Heidt + Peters mbH eine Untersuchung für die mögliche Oberflächenentwässerung der Flächen durchgeführt. Im Ergebnis kann das anfallende Niederschlagswasser der Straßenverkehrsfläche in straßenbegleitenden Mulden versickern. Die Versickerung des anfallenden Wassers auf den Privatgrundstücken ist ebenfalls auf dem jeweiligen Grundstück möglich. Die Ergebnisse der beiden Untersuchungen sind einsehbar.

    Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes im Zuge einer Förderung von Bestandsentwicklungen durch eine Nachverdichtung (Innenverdichtung) zu schaffen. Die Festsetzungen von Art und dem Maß der baulichen Nutzung orientieren sich an der umliegenden Bebauung.

    Im Sinne der Innenentwicklung werden die anliegenden und bebauten Grundstücke am Ginsterweg und der Blumenstraße mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 einbezogen, um für das zusammenhängende Wohnquartier eine künftige Nachverdichtung planungsrechtlich zu ermöglichen.

    Das Plangebiet wird durch eine Anliegerstraße erschlossen, die als Straßenverkehrsfläche festgesetzt und als Einbahnstraße ausgebaut wird. Ausgehend von der Feldstraße erschließt die Planstraße in einem Bogen die neuen Bauflächen im Zentrum des Geltungsbereiches und mündet westlich vom Dorfteich in die Straße Am Dorfteich.

    Der im Planquartier vorhandene ortsbildprägende Dorfteich sowie sein Böschungs- und Randbereich werden als private Grünfläche mit Bindung für die Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern festgesetzt. Der Erhalt des Dorfteiches wird somit planungsrechtlich abgesichert.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 81 „Am Dorfteich“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Regionaldirektion Sulingen-Verden), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Straße Am Dorfteich, im Osten durch die Feldstraße, im Süden durch den Ginsterweg und im Westen durch die Blumenstraße.

    Schneverdingen, 29.03.2017

    Die Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin

    Meike Moog-Steffens

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