Bekanntmachung
des Beschlusses des Rates der Stadt Schneverdingen über den
Jahresabschluss und die Entlastung der Bürgermeisterin für das
Haushaltsjahr 2014
Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 15.02.2018 gemäß § 129 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den nachstehenden Beschluss gefasst:
- Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stellungnahme der Bürgermeisterin zur Kenntnis genommen.
- Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 661.198,35 EUR und das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 50.383,89 EUR werden den Überschussrücklagen gem. § 123 Abs. 1 NKomVG zugeführt.
- Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für die Haushaltsbewirtschaftung Entlastung erteilt.
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG und § 156 Abs. 4 NKomVG liegt der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 zusammen mit dem Rechenschaftsbericht, dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme der Bürgermeisterin in der Zeit vom 12. bis 20.03.2018 zur Einsichtnahme im Rathaus Schneverdingen während der Dienststunden im Fachdienst Finanzen, Raum 204, öffentlich aus.
Schneverdingen, 02.03.2018
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Mark Söhnholz
Erster Stadtrat