Bekanntmachung
Jahresabschluss 2017 der
Schneverdingen Touristik,
Eigenbetrieb der Stadt Schneverdingen
Gemäß § 31 i. V. m. § 32 sowie § 34 der Eigenbetriebsverordnung in der Fassung vom 27.01.2011 werden der Beschluss über die Feststellung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Betriebsleitung sowie der Bestätigungsvermerk des mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfers Kannengiesser & Partner Partnerschaft mbB, Bremen, veröffentlicht:
I. Beschluss des Rates
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2017 ist am 17.05.2018 festgestellt worden. Über die Verwendung eines Jahresergebnisses war nicht zu beschließen. Der Betriebsleitung wurde für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
II. Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers vom 12.03.2018 schließt mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab:
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Betriebsleitung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt."
Aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis ergeben sich keine ergänzenden Feststellungen zur Jahresabschlussprüfung gemäß § 32 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung.
III. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss wird vom 30.07.2018 an eine Woche während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Raum 204, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Schneverdingen, 19.07.2018
STADT SCHNEVERDINGEN
Die Bürgermeisterin
gez. Mark Söhnholz
Erster Stadtrat