Rathaus Rathaus

    Archiv

    25.01.2020: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbeflächen Südring“
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Feststellungsbeschluss für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbeflächen Südring“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gefasst. Mit Verfügung vom 13.01.2020 (Az.: 61.21.019.031) hat der Landkreis Heidekreis die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbeflächen Südring“ der Stadt Schneverdingen genehmigt. Die Genehmigungsverfügung wurde gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt.

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbeflächen Südring“ in seiner Sitzung am 26.09.2019 gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.

    Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbeflächen Südring“ der Stadt Schneverdingen mit dieser Bekanntmachung wirksam.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Jedermann kann die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbeflächen Südring“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 108, Schulstr. 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbeflächen Südring“ und dem Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“sind jeweils eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“ eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.

    Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den
    §§ 39 und 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Schneverdingen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbeflächen Südring“ und des Teilbereiches 1 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplan-Ausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau), sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: Im Norden durch die vorhandenen Gewerbebetriebe und Betriebsflächen des Gewerbegebietes Südring an den Straßen Gallhorner Flatt und Gallhorner Weg, im Osten durch die Flächen der Eisenbahnstrecke Buchholz (Nordheide) - Hannover, im Süden durch ein Areal beidseits des Fließgewässers Veerse und im Westen durch die Siedlungs- und Waldflächen des Ortsteils Gallhorn.

    FNP54 Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Geltungsbereich BP83 Teilbereich 1

     

     

     

     

     

     

     

     


    Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und befindet sich nördlich des zentralen Siedlungsgefüges der Stadt Schneverdingen. Es handelt sich um eine Teilfläche des Flurstückes 002/018, Flur 2, Gemarkung Schneverdingen.

    Geltungsbereich BP83 Teilbereich 2

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gemäß der §§ 6a und 10a BauGB sind die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbeflächen Südring“ und der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 83 „Erweiterung Gewerbegebiet Südring“ mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Veröffentlichungen gemäß §§ 6a und 10a BauGB – eingestellt und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 20.01.2020

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

    Kontakt