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    18.12.2020: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 85 „Wohngebiet Hinter den Gärten“
    - Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
    - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 85 „Wohngebiet Hinter den Gärten“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 85 „Wohngebiet Hinter den Gärten“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.

    Es ist beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 die öffentliche Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 85 „Wohngebiet Hinter den Gärten“ einschließlich Begründung beschlossen.

    Für die Öffentliche Auslegung des Planentwurfes für das vorgenannte Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet das am 29.05.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) Anwendung.

    Die Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 85 mit Begründung findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 1 PlanSiG ausschließlich unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik, Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren in der Zeit vom

    28.12.2020 bis einschließlich 29.01.2021

    statt.

    Im Bedarfsfall kann zusätzlich nach telefonischer Terminvereinbarung auch in der Stadtverwaltung zu den Dienststunden

    montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    donnerstags 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr

    der Bebauungsplanentwurf mit Begründung eingesehen werden. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefon-Nummer 05193 93-614 oder per E-Mail an: merle.panning@schneverdingen.de. Ort der Einsichtnahme ist bei einer Terminvereinbarung die Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Zimmer 108.

    Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Derzeit sieht die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus Kontaktverbote im öffentlichen Raum vor. Jede Person hat in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten (§ 2 Absatz 2 Satz 1 der vorgenannten Verordnung). Es gelten die ausgehängten Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensvorschriften. Grundsätzlich besteht Maskenpflicht innerhalb des Rathauses. Nach Einnahme eines Sitzplatzes darf die Maske abgenommen werden.

    Zudem kann unter den oben genannten Kontaktdaten auch die Zusendung analoger Planunterlagen angefragt werden.

    Während der Beteiligungsfrist ist für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und deren voraussichtliche Auswirkungen bei Beachtung der Corona-Hygienevorschriften sowohl im Rathaus als auch telefonisch gegeben.

    Ebenso besteht unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften während der Auslegungsfrist für jede Person die Möglichkeit, an o. g. Stelle zu der ausliegenden Planunterlage Stellungnahmen schriftlich, per Post oder zur Niederschrift abzugeben. Elektronische Erklärungen/Stellungnahmen sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: merle.panning@schneverdingen.de.

    Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gemäß § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Ziel des o. g. Bauleitplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung von teils überplanten und unbeplanten Innenbereichslagen nach § 34 BauGB zu schaffen. Der zu überplanende Bereich liegt innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 13 „Sandstraße-Nordstraße“ und Nr. 48 „Schulstraße/Neue Straße“ sowie nach § 34 BauGB unbeplanten Innenbereichsflächen. Der Bebauungsplan Nr. 13 ist bis heute in einem südlichen Teilbereich nicht umsetzbar, da notwendige Flächen für die Herstellung einer Planstraße nicht ver-fügbar waren. Aufgrund veränderter Eigentumsverhältnisse stehen nunmehr Flächen für eine rückwärtige Erschließung des Baugebietes zur Verfügung. Aus diesem Grund soll der Bebauungsplan Nr. 13 „Sandstraße-Nordstraße“ sowie eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr.48 „Schulstraße/Neue Straße“ aufgehoben werden und mit dem Bebauungsplan Nr. 85 „Wohngebiet Hinter den Gärten“ überplant werden. Mit der Planung können ergänzende Bebauungsmöglichkeiten im Bestand in den rückwärtigen Grundstücksbereichen realisiert werden.

    Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 85 „Wohngebiet Hinter den Gärten“ sehen für die Wohnbauflächen des Geltungsbereiches ein Allgemeines Wohngebiet sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschossflächenzahl von 0,5 vor und orientieren sich am Bestand. Um den Charakter der Straße Hinter den Gärten zu wahren und höhere Mehrfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen und zusätzlichem Staffelgeschoss zu vermeiden, wird die Höhe baulicher Anlagen, entlang der Straße Hinter den Gärten und an der neuen Planstraße, auf zwei Vollgeschosse mit Einschränkungen festgesetzt. An den äußeren Bereichen, die durch die Schul-, Feld-, Sand-, und Nordstraße erschlossen sind, wird ein Höchstmaß von zwei Vollgeschossen festgesetzt, damit an diesen Straßen entsprechend höhere Gebäude, wie sie auch im Bestand vorkommen, weiterhin möglich sind. Durch große, durchgängige Baufelder wird mit dem Bebauungsplan Nr. 85 „Wohngebiet Hinter den Gärten“ die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke erweitert und z. B. eine Bebauung der Grundstücke in zweiter Reihe ermöglicht.

    Zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfolgen mit dem Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 85 zusätzliche Festsetzungen zur Einhaltung aktueller Schallschutzbestimmungen (siehe umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen).

    Die verkehrliche Erschließung ist für den aktuellen Gebäudebestand gesichert. Durch eine neue Planstraße, mit einem Wendehammer und einem zusätzlichen Stich, können die im südlichen Geltungsbereich gelegenen rückwärtigen Grundstücksflächen erschlossen werden. Die Erschließung der übrigen rückwärtigen Bauflächen an der Schul-, Feld-, Sand- und Nordstraße, die nicht durch die neue Planstraße erschlossen werden, kann in der Regel nur zwischen den vorhandenen Wohngebäuden privat realisiert werden (Pfeifenkopf).

    Folgende umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen sind für die o. g. Bauleitplanung verfügbar:

    • alw Arbeitsgruppe Land & Wasser (2019):
      Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung zum Bebauungsplan Nr. 85. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass im Geltungsbereich, außer dem Regenrückhaltebecken, keine gesetzlich geschützten Biotope vorhanden sind. Das Regenrückhaltebecken bleibt mit der Planung in seiner naturnahen Ausgestaltung unverändert bestehen und wird entsprechend seiner Zweckbestimmung als Fläche für Versorgungsanlagen planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus können mit den Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (Anforderungen bei Abrissarbeiten und Gehölzfällungen, Überprüfung von Fledermausquartieren, LED-Straßenbeleuchtung) sämtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatschG vermieden werden.
       
    • Zacharias Verkehrsplanungen, Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias (2020):
      Verkehrsuntersuchung, Infrastrukturerweiterungen im Nordbereich der Stadt Schneverdingen. Die Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass der spezielle Zuwachs durch das Gebiet „Hinter den Gärten“ aufgrund der Gesamtverkehrsmenge eher marginal ausfällt. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung wurden der schalltechnischen Untersuchung zugrunde gelegt.
       
    • TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG (2020):
      Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Hinter den Gärten“ der Stadt Schneverdingen. Das schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Nachverdichtung nicht zu einer wesentlichen Veränderung der bestehenden Geräuschsituation führt. Das Gebiet ist jedoch bereits vom Verkehrslärm vorbelastet, sodass im Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen zum Schallschutz zu treffen sind. In Folge dessen wird an der östlichen Grenze des Bebauungsplanes ein Lärmpegelbereich III ausgewiesen.
      Die Untersuchungsergebnisse und die detaillierten Ausführungen sind einsehbar.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 85 „Wohngebiet Hinter den Gärten“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt; im Norden durch die Nordstraße, im Osten durch die Schulstraße, im Süden durch die Sandstraße und im Westen durch die Feldstraße.

    BP 85 Hinter den Gärten - Geltungsbereich Lageplan

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     


    Die Planunterlage, die Begründung sowie Anlagen der Begründung stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten erhalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie im Internet unter der Adresse unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen/Bauleitplanung.

    Schneverdingen, 15.12.2020

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S)

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