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    15.06.2021: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 84 „Wohngebiet Halmsrahde“

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 84 „Halmsrahde“ in seiner Sitzung am 07.06.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

    Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 84 „Halmsrahde“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 84 „Halmsrahde“ mit Begründung wird ab sofort im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, Zimmer 108, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Hinweis zur Einsichtnahme während der Covid-19 Pandemie:
    Die Einsichtnahme vor Ort sollte nach Möglichkeit nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Bei Bedarf sprechen Sie bitte einen Termin mit Frau Merle Panning unter 05193 93-614 oder per E-Mail unter merle.panning@schneverdingen.de ab.

    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 86 „Wohn- und Mischgebiet Marktstraße -Feldstraße“ eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.

    Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 und 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Schneverdingen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

    Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 84 „Wohngebiet Halmsrahde“, ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskataster-informationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Der Bereich ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch den Zahrenser Weg, im Osten durch die freie Feldmark (Flurbezeichnung Up`n Stuk), im Süden durch den Stukreithsweg und im Westen durch öffentliche Grünflächen mit Regenwasserrückhaltebecken am Gustav-Bosselmann-Ring.

    Lageplan 1. Änderung BP Nr. 84

     

     

     

     

     

     


    Gemäß § 10 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Veröffentlichungen gemäß §§ 6 und 10 BauGB - eingestellt und ist ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 08.06.2021

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

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