Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Einschulung
Fachbereich II - Bürgerdienste
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Die Einschulung ist die Aufnahme eines Kindes in eine Schule, insbesondere einer Grundschule.
Alle Kinder, die bis zum Stichtag 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigen vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten melden ihre schulpflichtigen Kinder nach Aufforderung durch den Schulträger im Mai des Vorjahres bei der zuständigen Stelle an. Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekannt gegeben.
Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Stelle ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Kindes an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, die für Ihren Wohnbezirk zuständig ist.
Voraussetzungen
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Zu den Kindern, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden werden, zählen auch die Kinder, die am 1. Oktober Geburtstag haben. Schulpflichtig für das jeweilige Schuljahr sind danach die Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober (vor sieben Jahren) bis einschließlich 1. Oktober des darauf folgenden Jahres (vor sechs Jahren) geboren wurden.
Mit dem Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden somit die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2007 bis einschließlich 1. Oktober 2008 geboren wurden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Anmeldung sind die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes (Familienstammbuch) und gegebenenfalls der Taufschein mitzubringen.
Alleinerziehende Elternteile sollen das ihnen zustehende Sorgerecht durch geeignete Unterlagen nachweisen.
Für die Sprachstandsfeststellung ist es erforderlich, dass das Kind bei der Anmeldung dabei ist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Der Einschulungsstichtag wird schrittweise auf den 30.09. verlegt.
Schulpflichtig werden:
bis zum Schuljahr 2009/2010 alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2009 das sechste Lebensjahr vollenden.
mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 alle Kinder, die bis zum 31. Juli 2010 das sechste Lebensjahr vollenden.
mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 alle Kinder, die bis zum 31. August 2011 das sechste Lebensjahr vollenden.
mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September (2012) vollenden werden.
s. a. Grundschule
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Barrierefreiheit
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Rollstuhlgerecht: ja