Service A bis Z - Was erledige ich wo?
Kraftfahrzeug Kennzeichen: Wechselkennzeichen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Postanschrift:
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Leistungsbeschreibung
Besitzen Sie zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, dann können Sie seit dem 01.07.2012 das Wechselkennzeichen in Deutschland nutzen. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem fest am Fahrzeug angebrachtem Teil und einem Wechselelement, das vor jeder Fahrt am genutzten Fahrzeug anzubringen ist.
Die Wechselkennzeichen können nur für Fahrzeuge folgender Fahrzeugklassen verwendet werden:
- M1
Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze (PKW, Wohnmobile)
- L
zweirädrige oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge (Motorräder, Trikes, Quads)
- O1
Anhänger bis zu 750 kg Gesamtgewicht
Beide Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeugklasse angehören. So ist es z. B. nicht möglich, einen LKW und eine Zugmaschine mit Wechselkennzeichen zu fahren. Außerdem müssen die Kennzeichen beider Fahrzeuge die gleichen Abmessungen haben. Das Wechselkennzeichen darf nur für zwei Fahrzeuge verwendet werden und es darf immer nur eines der Fahrzeuge zur Zeit betrieben werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Wichtige Informationen zum Thema
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Öffnungszeiten
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Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Barrierefreiheit
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Aufzug vorhanden: ja
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Rollstuhlgerecht: ja