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    Service A bis Z - Was erledige ich wo?

    Wohngeld: Bewilligung

    Fachbereich II - Bürgerdienste - Fachdienst Soziales

    Postanschrift:
    Schulstraße 3
    29640 Schneverdingen

    Leistungsbeschreibung

    Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

    Verfahrensablauf

    In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

    Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

    Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Mieterin oder Mieter
      • Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
      • Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise zum Einkommen
    • Nachweis zur Miete oder Belastung

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Was sollte ich noch wissen?

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

    Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
    Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
    BMWSB - Wohngeld
    BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform

    Wichtige Informationen zum Thema

    • Anschrift

    • Öffnungszeiten

      • Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

        Sie erreichen uns telefonisch:
        Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
        Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
        Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
    • Ansprechperson

      • Frau Sandra Semeniuk
        Abteilung:
        FB II - Wohngeld (L-Z)
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        29640 Schneverdingen
        Raum:
        127
        Telefon
        05193 93-512
        Fax
        05193 93-190
        Frau Britta Witte
        Abteilung:
        FB II - Wohngeld (A-K), Rente
        Besucheranschrift:
        Schulstraße 3
        2960 Schneverdingen
        Raum:
        128
        Telefon
        05193 93-510
        Fax
        05193 93-190
    • Barrierefreiheit

      • Aufzug vorhanden: ja
      • Rollstuhlgerecht: ja