Zutritt zum Rathaus derzeit nur mit Terminvereinbarung
Information gemäß § 30 Absatz 1 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb über jeden erteilten Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Diese Information wird drei Monate vorgehalten.
Information gemäß § 20 Absatz 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A nach der Zuschlagserteilung über jeden erteilten Auftrag bei
Diese Information wird sechs Monate vorgehalten.