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    Öffentliches Auftragswesen (Ex-Post-Transparenz)

    A. Information gemäß § 30 UVgO

    Information gemäß § 30 Absatz 1 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb über jeden erteilten Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

    Diese Information wird drei Monate vorgehalten.

    B. Information gemäß § 20 VOB/A

    Information gemäß § 20 Absatz 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A nach der Zuschlagserteilung über jeden erteilten Auftrag bei

    • beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Wert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
    • freihändigen Vergaben ab einem Wert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

    Diese Information wird sechs Monate vorgehalten.

     

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